In dieser Rubrik geben wir Tipps zum Thema Finanzen und Sparen. Steigende Energiekosten und die hohe Inflation sorgen bei vielen Menschen für eine hohe finanzielle Belastung im Alltag. Damit das Wohnen als Basis des eigenen Lebens keine zusätzlichen Kopfschmerzen verursacht, haben Bund und Länder die Wohngeld-Plus-Reform verabschiedet.
Seit dem 01. Januar 2023 ist das neue Gesetz in Kraft. Nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen profitieren davon dreimal mehr Haushalte als vom bisherigen Wohngeld. Außerdem bekommen Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, im Durchschnitt doppelt so hohe staatliche Zuschüsse.
Doch wie beim bisherigen Wohngeld ist auch das Wohngeld-Plus von der Höhe des Haushaltseinkommens abhängig und muss individuell beantragt werden. Einmal bewilligt, wird es in der Regel von der Wohngeldstelle zwölf Monate lang gezahlt. Danach muss ein Antrag auf Weiterleistung gestellt werden.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für diejenigen, die ein eigenes Einkommen haben, das aber nicht ausreicht, um die Kosten fürs Wohnen zu bezahlen.
Als eigenes Einkommen zählen Lohn und Gehalt, Renten, Eltern- oder Krankengeld. Auch bei staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld kann Wohngeld gezahlt werden. Der Bezug von Transferleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe bei Erwerbsminderung schließt einen Anspruch auf Wohngeld aus.
Für jeden Antragshaushalt berechnet die Wohngeldstelle individuell, wie viel Wohngeld dieser bekommen kann.
Die Höhe des Wohngeldes hängt grundsätzlich von drei Faktoren ab: Anzahl der Personen, die im Haushalt leben, Höhe des Einkommens und Höhe der Miete. Dahinter steckt eine Formel mit Freibeträgen, Kinderzuschlägen und Abschlägen auf das Einkommen durch Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Sonderregeln für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung.
Heizkosten und CO2-Komponenten werden ebenfalls beim Wohngeld-Plus bezuschusst – allerdings als Pauschale, sodass sich sparsames Heizen hier besonders lohnt.
Für die Beantragung muss ein vollständiger Antrag ausgefüllt werden. Für Mieterinnen und Mieter der GAG gibt es dafür im Wohngeldrechner zwei Möglichkeiten:
1. Den Antrag am PC ausfüllen, ausdrucken und mit der Post an die Wohngeldstelle der Stadt Köln schicken.
2. Den Antrag am PC ausfüllen und gleich online verschicken.
Für den Wohngeldantrag muss das Einkommen der Familienmitglieder nachgewiesen und die Höhe und Zusammensetzung der Miete belegt werden.
Zurzeit werden viele Anträge auf Wohngeld gestellt, die Wohngeldstellen sind daher teilweise überlastet. Daher ist auch eine vorläufige Zahlung des Wohngeldes möglich.
Wohngeld-Plus ist eine schnelle Hilfe, es muss aber unbedingt berücksichtigt werden, dass zu viel oder zu Unrecht gezahltes Wohngeld vollständig zurückgezahlt werden muss.
Diese Unterlagen benötigst Du, um Wohngeld zu beantragen:
Text: Jörg Fleischer
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